Umwelt & Nachhaltigkeit

In einer Zeit, in der der fortschreitende Klimawandel bereits verheerende Auswirkungen weltweit zeigt, ist es unser aller Verpflichtung etwas dagegen zu tun.
Wir bei der PF Schweißtechnologie GmbH arbeiten gemeinsam mit unseren Partnern, Kunden wie Zulieferern daran, unsere Produkte und Prozesse auf ihre Auswirkung im Hinblick auf die Umwelt und den Klimawandel zu optimieren.

Umweltgerechte Entsorgung

Wenn eines unserer Produkte, dessen Komponenten oder Zubehör entsorgt wird, muss dies umweltfreundlich und sortenrein geschehen.
Für Produkte mit Hydraulikantrieb oder sonstigen Schmier- und Betriebsstoffen: Sorgen Sie dafür, dass Hydrauliköl und sonstige Schmierstoffe fachgerecht entsorgt werden.

Elektro-Altgeräte

Die EU-Richtlinie 2012/19/EU wird auch WEEE-Richtlinie genannt. Die WEEE-Richtlinie (=engl für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“) behandelt den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall. Ziel dieser Richtlinie ist die Vermeidung von unnötigem Elektronikschrott sowie der Erreichung einer hohen Recyclingquote und Wiederverwertbarkeit.

Die PF Schweißtechnologie GmbH ist bei der deutschen Registrierungsstelle EAR unter der WEEE-Registrierungsnummer 27521436 registriert. Sie können Ihr Altgerät gerne an uns zurückschicken und wir kümmern uns um die Entsorgung. Alternativ können wir Ihnen auf Anfrage gerne den nächstgelegenen Vertriebspartner nennen, der Ihr Altgerät für Sie entsorgen kann. Produkte, die unter diese Richtlinie fallen, sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.

Batterien und Akkus

Die Batteriedirektive 2006/66/EG regelt den grenzüberschreitenden Handel mit Batterien und Akkus in der Europäischen Union. Da die Umsetzung dieser Direktive in die Landesgesetze den einzelnen Ländern obliegt, gibt es hierbei zum Teil beträchtliche Unterschiede.

In Deutschland gilt das Batteriegesetz (BattG) als nationale umsetzung der Batteriedirektive.
Die PF Schweißtechnologie GmbH ist nach diesem Gesetz in der Rolle des Händlers, da bereits ordnungsgemäß registrierte Batterieb bzw. Akkus in unseren Produkten eingesetzt werden.

Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind Endverbraucher in Deutschland gesetzlich zur Rückgabe aller gebrauchten Akkus und Batterien verpflichtet.
Die Rückgabe darf ausschließlich über Rücknahmestellen, die den Rücknahmesystemen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 angeschlossen sind, erfolgen.
Die Entsorgung über den Hausmüll ist verboten!

Das nebenstehende Symbol kennzeichnet Akkus und Batterien, deren Entsorgung über den Hausmüll verboten ist.
Folgende Bezeichnungen stehen für das ausschlaggebende Schwermetall. Diese sind auf den betreffenden Akkus und Batterien angebracht.

Pb = Blei, Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Li = Lithium

Geben Sie Ihre verbrauchten Akkus und Batterien immer an einer zugelassenen Sammelstelle ab.
Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen und schützen die Umwelt.

Batterien und Akkus mit Lithium
Zur Entsorgung von Batterien und Akkus mit Lithiumgehalt wenden Sie sich bitte immer an eine lokale Fachfirma. Bei falscher Entsorgung oder Behandlung können diese Batterien und Akkus schwere Verletzungen und Brände auslösen. Versenden Sie keinesfalls ohne vorherige Rücksprache mit dem Transporteur sowie dem Empfänger Batterien und Akkus mit Lithiumgehalt.

Falls Sie Fragen oder Probleme bei der Rückgabe der Batterien und Akkus aus Produkten der PF Schweißtechnologie GmbH haben, können Sie sich jederzeit an uns oder ihren lokalen Servicepartner wenden.

REACh

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) ist eine Reihe von Vorschriften der EU zur Autorisierung und Restriktion von Chemikalien.
Diese Verordnung gilt für Betriebe aller Industriezweige, die in der EU wirtschaftlich tätig sind.
Über die Jahre wurde diese Verordnung fortwährend geändert und ergänzt. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) stellt eine Liste mit besonders besorgniserregenden Stoffen SVHC (engl. für „Substances of Very High Concern“) bereit, welche stetig aktualisiert und erweitert wird.

Die REACh-Verodnung soll Hersteller und Unternehmen dazu ermutigen oder unter bestimmten Umständen dazu verpflichten, hochschädliche Chemikalien durch weniger gefährliche zu ersetzen oder ganz abzuschaffen.

Gemäß der REACh-Verordnung Artikel 33 ist die PF Schweißtechnologie GmbH verpflichtet, Informationen zu eigenen Produkten die Stoffe der SVHC Liste zu mehr als 0,1 Masseprozent enthalten, innerhalb der Lieferkette weiterzugeben. Sobald die PF Schweißtechnologie GmbH über SVHC in einem Produkt oder einer Komponente informiert wird, teilen wir dies unseren Kunden mit.

Eine entsprechende REACh-Erklärung erhalten Sie von uns auf Anfrage.

RoHS

Die RoHS II-Richtlinie (engl. für „Restriction of Hazardous Substances“) ist die Richtlinie 2011/65/EU der EU. Diese dient zur Beschränkung des Einsatzes von gefährlichen Stoffen und Substanzen in elektrischen Geräten. Seit 2013 ersetzt sie die vorhergehende RoHS-Richtlinie 2002/95/EG. In der Richtlinie 2015/863/EU wurden vier weitere Stoffe in den RoHS-Anhang II aufgenommen. Durch die Richtlinie 2017/2102 wurde der Anwendungsbereich von RoHS II weiter beschrieben und präzisiert. Es ist die Pflicht der EU-Mitgliedsländer die Vorgaben der RoHS-Richtlinie in die Landesgesetzgebung umzusetzen. Die wichtigste Änderung, die RoHS II mit sich brachte war das Erstarken der RoHS-Richtlinie zu einer CE-Richtlinie. Damit einher ging, dass es fortan keiner separaten RoHS-Kennzeichnung mehr bedarf. Die Konformität mit RoHS wird durch Anbringung der CE Kennzeichnung erklärt. Alle anderen RoHS-bezogenen Siegel und Kennzeichnungen haben seit RoHS II die Gültigkeit verloren.